Dienstag, 9. September 2008

Wofür brauche ich die Bescheinigung zu den Vermögenswirksamen Leistungen?

Reichen Sie Ihre Bescheinigungen zu den Vermögenswirksamen Leistungen mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein (nicht an die HUK-COBURG-Bausparkasse schicken), wenn Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.