Dienstag, 9. September 2008

Warum fehlt auf meinem Bausparkonto die Dezember-Zahlung im Antrag?

Eventuell ging der Betrag erst im neuen Jahr ein. Bitte schicken Sie uns, der HUK-COBURG Bausparkasse, eine Kopie Ihres Kontoauszugs oder Einzahlungsbeleges, welche die Sachlage erhellt.
Wir buchen den Betrag prämienbegünstigt auf das Vorjahr um. Eine neuer Antrag auf Wohnungsbauprämie ist nicht erforderlich. Erhöhen Sie die begünstigten Aufwendungen in Ihrem Antrag einfach handschriftlich im Feld "manuell geänderte Aufwendungen" um den fehlenden Betrag (in vollen Euro).

Ich habe von der HUK-COBURG Bausparkasse keinen Antrag erhalten!

Folgendes kann die Ursache sein:
– Die Einzahlungen auf Ihr Bausparkonto waren nicht prämienbegünstigt.
– Die Einzahlung ist erst nach dem Jahreswechsel auf dem Bausparkonto der HUK-COBURG Bausparkasse eingegangen.
– Sie hatten im Vorjahr das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet und waren noch nicht berechtigt.
– Im Vertrag steht das falsche Geburtsdatum. Wenden Sie sich bitte an uns, die HUK-COBURG Bausparkasse.
– Ein Darlehen verhindert (nach Zuteilung), dass Sie auf Ihre Einzahlungen Wohnungsbauprämie beantragen können. Ein neuer Bausparvertrag ist die Lösung (Optionsbausparen, Finanzierungsbausparen oder Modernisierungsbausparen).

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Sie erhalten mit Ihrem Kontoauszug einen Antrag auf Wohnungsbauprämie. Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag an die HUK-COBURG-Bausparkasse zurück.

Wie hoch ist die Förderung?

Wenn Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben, erhalten Sie jährlich als allein Stehender 8,8% auf maximal 512 Euro Sparleistung und als Verheirateter 8,8% auf maximal 1.024 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die anrechenbaren Aufwendungen für das jeweilige Kalenderjahr mindestens 50 Euro betragen müssen. Auch gutgeschriebene Zinsen zählen dazu.

Habe ich Anspruch auf Wohnungsbauprämie?

Jeder Bausparer ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen bis 25.600 Euro; (allein Stehende) bzw. 51.200 Euro; (Verheiratete) hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

HUK-COBURG Bausparkasse (Wohnungsbauprämie)

Welche Änderungen der Wohnungsbauprämie beinhaltet das am 04. Juli 2008 durch den Bundesrat verabschiedete Gesetz?

Ab 01.01.2009 werden grundsätzlich nur noch Bausparverträge gefördert, die der wohnwirtschaftlichen Verwendung (insbesondere Erwerb, Bau, Umschuldung und Modernisierung) dienen.
Ausnahme: Bausparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre sind, fallen nicht unter die strikte Zweckbindung.
Hier ist jedoch zu beachten:
– Der Bausparer kann nur einmal von dieser Regelung Gebrauch machen.
– Die freie Verfügbarkeit zur Wohnungsbauprämie kann der Bausparer nur für max. 7 Jahre in Anspruch nehmen. Berücksichtigt werden bei der Prämienbegünstigung nur die WoP-Festsetzungen der letzten 7 Sparjahre rückwirkend ab Verfügungszeitpunkt des Bausparvertrages (Kündigung oder Darlehensverzicht).

Warum erhalte ich zwei Bescheinigungen zu den Vermögenswirksamen Leistungen?

Auf Ihrem Bausparkonto sind mehr als 480 Euro Vermögenswirksame Leistungen eingegangen. Sie erhalten automatisch eine zweite Bescheinigung, die für den zweiten Einzahler (Ehegatte) gedacht ist.
Bitte reichen Sie beide Bescheinigungen bei Ihrem Finanzamt ein.

Wofür brauche ich die Bescheinigung zu den Vermögenswirksamen Leistungen?

Reichen Sie Ihre Bescheinigungen zu den Vermögenswirksamen Leistungen mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein (nicht an die HUK-COBURG-Bausparkasse schicken), wenn Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.

Kann ich Vermögenswirksame Leistungen auf meinen Bausparvertrag lenken?

Ja. Reichen Sie einfach einen Antrag auf Überweisung Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Antrag downloaden

Wann bekomme ich Vermögenswirksame Leistungen?

Jeder Arbeitnehmer kann Vermögenswirksame Leistungen beantragen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.

Sie können bis zu 480 Euro (zwei Arbeitnehmer bis 960 Euro) als Vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag anlegen.
Zahlt Ihr Arbeitgeber nur einen Teil davon, können Sie den Rest aus Ihrem Gehalt aufstocken. Bitte beachten Sie, dass der Aufstockungsbetrag nur als Vermögenswirksame Leistung gilt, wenn ihn der Arbeitgeber von Ihrem Gehalt einbehält und auf Ihr Bausparkonto überweist.

Die staatliche Bausparförderung

Je nach Einkommen fördert der Staat Ihre Vermögensbildung mit:

– 9% Arbeitnehmer-Sparzulage auf max. 470 Euro Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
– 8,8% Wohnungsbau-Prämie auf eigene Sparbeiträge bis 512 Euro pro Person.
Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich aus Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen.

Für Verheiratete verdoppeln sich folgende Einkommensgrenzen:
– Arbeitnehmer-Sparzulage: 17.900 Euro
– Wohnungsbau-Prämie: 25.600 Euro

HUK-COBURG Bausparvertrag (Kontoauszug)

Warum ist meine Wohnungsbauprämie nicht ausgewiesen?
Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie bereits eingereicht haben. Ist dies der Fall, dann setzen Sie sich bitte mit der HUK-COBURG Bausparkasse in Verbindung.

HUK-COBURG Bausparvertrag (Kontoauszug)

Vermögenswirksame Leistungen wurden als Eigenleistung gebucht!
Eine Zahlung kann nicht immer eindeutig als Vermögenswirksame Leistung erkannt werden (z. B. 40 Euro ohne Angaben oder Hinweise des Arbeitgebers im Verwendungszweck).
Die Zahlung wird dann als Eigenleistung gebucht. Selbstverständlich korrigieren wir, die HUK-COBURG-Bausparkasse, das. Bitte rufen Sie uns an (09561 96 1222) oder schreiben Sie kurz.

HUK-COBURG Bausparvertrag (Kontoauszug)

Auf dem Kontoauszug fehlen Einzahlungen!
Mehrere Gründe sind möglich:

– Stimmen Bausparnummer und Bankverbindung (Konto 11210, Bankleitzahl 700 500 00 für die Bayerische Landesbank) auf dem Überweisungsträger? Sind sie leserlich? Wenn nicht, schauen Sie bitte nach, ob die Einzahlung wieder als Gutschrift auf Ihrem Girokonto aufgetaucht ist.
Hilft das nicht, stellen Sie bitte bei Ihrer Hausbank einen Nachforschungsauftrag. Ist dagegen die Bankverbindung korrekt, wenden Sie sich direkt an uns.

– Der Verwendungszweck auf der Überweisung bestimmte, dass die Einzahlungen nicht mehr im letzten Sparjahr, sondern im neuen Jahr gebucht wurden. Die Wohnungsbauprämie oder die Förderung Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen können Sie dann erst in diesem Jahr beantragen. Zinsen erhalten Sie aber seit der Gutschrift auf Ihrem Bausparkonto.

– Ihre Vermögenswirksamen Leistungen fehlen.
Überweist sie der Arbeitgeber erst am Monatsende, wird die Dezemberzahlung bisweilen nicht mehr rechtzeitig gebucht. Bitte informieren Sie uns (Telefon 09561 96 1222), die Bescheinigung lässt sich korrigieren.

HUK-COBURG Bausparvertrag (Kontoauszug)

Wofür ist die Steuerbescheinigung?
Bitte reichen Sie die Steuerbescheinigung bei Ihrem Finanzamt ein, wenn:

– Sie Ihre Zinseinkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben müssen,

– Sie beispielsweise bei vermieteten Objekten Schuldzinsen und Gebühren steuerlich geltend machen wollen,

– Oder Sie sich zu viel gezahlte Zinsabschlagsteuer im Rahmen der Steuererklärung erstatten lassen möchten.

HUK-COBURG Bausparvertrag (Kontoauszug)

Warum bekomme ich mehrere Kontoauszüge?
Bei vor- und zwischenfinanzierten Verträgen erhalten Sie neben dem Kontoauszug zu Ihrem Bausparvertrag einen separaten Kontoauszug für das Darlehenskonto.

HUK-COBURG Bausparvertrag (Kontoauszug)

Ich habe keine Unterlagen erhalten!
Eventuell sind Sie umgezogen, dann sendet die Post die Unterlagen wegen Unzustellbarkeit zurück.
Bitte teilen Sie einfach Ihre neue Adresse mit. Sie erhalten Ihren Kontoauszug von der HUK-COBURG Bausparkasse, umgehend.

HUK-COBURG Bausparvertrag (Kontoauszug)

Was bekomme ich alles zugeschickt?
Neben Ihrem Kontoauszug und der Steuerbescheinigung erhalten Sie von der HUK-COBURG Bausparkasse, bei entsprechenden Sparleistungen einen Antrag auf Wohnungsbauprämie sowie eine Bescheinigung über die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL).

Was ist, wenn mein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt.

Wenn Ihr Steuersatz unter dem 25%igen Steuersatz liegt, können Sie die zuviel einbehaltene bzw. gezahlte Steuer bei Ihrem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückerhalten.
Hierzu erhalten Sie von der HUK-COBURG Bausparkasse über die erzielten und einbehaltenen Erträge mit dem Jahreskontoauszug eine Steuerbescheinigung, die alle für die Veranlagung erforderlichen Daten enthält.
Ihr Finanzamt wird eine sogenannte Günstigerprüfung vornehmen und gegebenenfalls auch auf die Kapitaleinkünfte den geringeren individuellen Einkommensteuersatz anwenden.

Wie wird die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) bezahlt?

Sofern kein Befreiungsgrund vorliegt, muss von jeder Zins- und Bonuszahlung 25% Kapitalertragsteuer (zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die je nach Bundesland bzw. Religionsgemeinschaft variiert) von der HUK-COBURG-Bausparkasse einbehalten und anonym an das Steuerfinanzamt in Coburg abgeführt werden.

Welche weiteren Abzüge gibt es außer der Abgeltungsteuer?

Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% bleibt auch mit Einführung der Abgeltungsteuer erhalten und muss zusammen mit der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) einbehalten werden.
Dieser wird auf Grundlage des Abgeltungsteuerbetrags ermittelt. Ggf. ist zusätzlich noch Kirchensteuer einzubehalten.

Welche Befreiungsgründe existieren außerdem und welche fallen weg?

Sie haben neben dem Freistellungsauftrag auch künftig noch die Möglichkeit, bei Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen.
Diese erhalten Sie, wenn sich Ihr Wohnsitz in Deutschland befindet und Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Bisher gilt die Regelung: Für Guthabenzinsen auf Zinserträge musste die HUK-COBURG-Bausparkasse keinen Zinsabschlag einbehalten, falls dem Bausparer im Kalenderjahr der Zinsgutschrift oder im Kalenderjahr davor eine "Wohnungsbauprämie" oder eine "Arbeitnehmersparzulage" gewährt oder eine solche festgesetzt wurde.
Diese bisherigen Befreiungstatbestände "Wohnungsbauprämie" und "Arbeitnehmersparzulage" fallen zum 31.12.2008 ersatzlos weg. Weiterhin wird es keine Bagatellgrenze von 10 Euro mehr geben und auch die bisher geltende Regelung entfällt, dass eine Guthabenverzinsung von bis zu 1% (z. B. in unserem Finanzierungstarif 02.06) von der Zinsabschlagsteuer befreit war.

Bitte prüfen Sie daher, ob Sie davon betroffen sind. Falls ja und Sie sich weiterhin von der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) im Rahmen der möglichen Sparer-Pauschbeträge befreien lassen möchten, können Sie hierfür das Formular herunterladen.

Kann ich weiterhin einen Freistellungsauftrag erteilen?

Im Rahmen der Sparer-Pauschbeträge (Ledige 801 Euro, zusammen veranlagte Ehegatten 1.602 Euro) können Sie auch weiterhin Freistellungsaufträge erteilen.
Alle bereits bestehenden Freistellungsaufträge bei der HUK-COBURG-Bausparkasse, die über 2008 hinaus ausgestellt sind, bleiben gültig. Diese sollten aber auf die richtige Höhe hin überprüft werden.

Abgeltungssteuer für Bausparverträge

Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01. Januar 2009 wird Bausparen noch attraktiver.

Bausparer sichern sich bereits bei Vertragabschluss einen günstigen Darlehenszins (bei der HUK-COBURG Bausparkasse ab 2% p.a.) – egal wie sich die Zinsen am Kapitalmarkt in den nächsten Jahren entwickeln.
Im Gegenzug erhalten Bausparer in der Ansparphase einen niedrigeren Guthabenzins (bei der HUK-COBURG Bausparkasse 1% im Finanzierungsbausparen und 1,5% im Optionsbausparen).
Diese steuerpflichtigen Guthabenzinsen sind in der Regel niedriger als bei anderen Anlageformen und entlasten daher die steuerlichen Freibeträge schon in der Ansparphase. Zusätzlich genießt der Erwerber eines Eigenheims in der späteren Finanzierungsphase den Vorteil des günstigen und zinsfesten Bauspardarlehens völlig steuerfrei.
Bausparen bietet somit nicht nur eine kosten-, sondern auch steuersparende Möglichkeit zur Bildung von Wohneigentum.

"Wohn-Riester" – Wohnriesterförderung

Staatliche Wohn-Riester-Förderung
Das Eigenheimrentengesetz vom Bundestag und Bundesrat (4. Juli 2008) ist jetzt verabschiedet.
Somit wurde auch das selbstgenutzte Wohneigenheim durch die "Riester-Zulagen" in die Altersvorsorge integriert. Es wird hier von der sog. "Wohn-Riester-Förderung" gesprochen.

Das Gesetz tritt zwar rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft, erste Wohn-Riesterprodukte können aber erst nach 3 Monaten angeboten werden (d.h. frühestens ab November 2008).

Als zu zertifizierende Wohn-Riesterprodukte können auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen

  • Bausparverträge,
  • Vorausdarlehensmodelle sowie
  • Annuitätendarlehen bzw. Tilgungsdarlehen

angeboten werden.

HUK-COBURG Wohn-Riesterprodukte stehen zur Zeit noch nicht zur Verfügung.


Information zu den Bausparprodukten der HUK-COBURG-Bausparkasse

Optionsbausparen: Mehr Freiheiten beim Bausparen, weil Sie sich bei Vertragsabschluss nicht gleich auf ein Bausparziel festlegen müssen.

Finanzierungsbausparen: Hausbau auf Nummer sicher, wenn man konkrete Hausbau-Pläne hat.

Modernisierungsbausparen: Um seine Immobilie auf aktuellem Standard zu halten, weil auch Wohneigentum in die Jahre kommt.


Angebot zur Baufinanzierung anfordern

HUK Bausparen – Modernisierungsbausparen



Das Modernisierungsbausparen – ideal zum Modernisieren und Renovieren


Auch Wohneigentum kommt in die Jahre
Ihre eigenen vier Wände sind die wirtschaftlich bedeutendste Investition in Ihrem Leben. Um so notwendiger ist es, den Wert Ihrer Immobilie über die Jahre gezielt zu erhalten oder sogar zu steigern.

Selbst bei neuwertigen Häusern benötigt man in regelmäßigen Abständen immer wieder Geld für Renovierungen.


Modernisieren und Energiesparen
In den letzten Jahren sind die Energiekosten explodiert und steigen immer weiter. Da lohnt es sich auf jeden Fall rechtzeitig für Energieeinsparungen mit einem Bausparkonto vorzusorgen.

In ein paar Jahren können sie dann mit der richtigen Kombination von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen die Energiebilanz ihrer Immobilie deutlich verbessern.


Clever: Sie können in regelmäßigen Abständen modernisieren und renovieren.

Einfach vorsorgen – und zwar mit System.
Das Modernisierungsbausparen mit einer festen Bausparsumme von 20.000 € oder 40.000 € gibt Ihrer Finanzplanung langfristig Sicherheit:

  • Sie investieren einen festen monatlichen Sparbeitrag von 50 oder 100 € – während der Tilgungsphase verdoppelt sich der monatliche Aufwand.
  • Sie bekommen in bestimmten Zeitabständen 4 mal 5.000 oder 10.000 € ausgezahlt
  • Sie können als Berechtigter die staatliche Bausparförderung in Anspruch nehmen
  • Sie profitieren von günstigen Konditionen:
    • 1% Guthabenszins p.a., 2% Darlehenszins p.a. (2,49% effektiver Jahreszins)

Beispiel, Spar- und Tilgungsplan


Nutzen Sie jetzt die Chance und holen Sie sich Ihre Geschenke von Vater Staat.

HUK Bausparen – Finanzierungsbausparen


Das Finanzierungsbausparen – günstig ins Eigenheim mit drei Festzinsvarianten


Für fest entschlossene Bauherren, Käufer und Umschulder von Wohneigentum, die Wert auf eine echte Zinsversicherung mit großer Flexibilität legen.


Der TOP-Finanzierer zum Bauen, Kaufen, Umschulden
Sie suchen mit einem zinsgünstigen Bauspardarlehen eine Zinsversicherung für Ihre Finanzierung.
Ihr Fokus liegt auf Flexibilität und Niedrigzins.

Wir bieten Ihnen dazu:

  • 3 Varianten für das optimale Bauspardarlehen
  • Sie bestimmen mit der Variante die Monatsrate und Tilgungsdauer Ihres Bauspardarlehens
  • Mehrzuteilung: höheres Darlehen bis zu 75% der Bausparsumme möglich


Die Festzinsvarianten für Ihre Finanzierung

  • Niedriger Zins
    • 2,00%, effektiv 2,27–2,52% p.a.
      • Hohe Monatsrate
      • Kurze Tilgungsdauer
      • Sehr niedrige Gesamtkosten
  • Standard
    • 3,15%, effektiv 3,37–3,54% p.a.
      • Mittlere Monatsrate
      • Mittlere Tilgungsdauer
      • Niedrige Gesamtkosten
  • Niedrige Rate
    • 3,75%, effektiv 3,94–4,04% p.a.
      • Niedrige Monatsrate
      • Lange Tilgungsdauer

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HUK Bausparen – Optionsbausparen


Das Optionsbausparen – lohnende Kapitalanlage mit Option auf ein günstiges Darlehen.

Für Jeden, der eine sichere Vorsorge schätzt, aber noch keine konkreten Pläne hat.


Sie halten sich alle Möglichkeiten offen
Ihr Schwerpunkt liegt zunächst auf einer attraktiven Sparverzinsung.
Eine sehr sinnvolle Lösung, wenn Sie z. B. Ihre Vermögenswirksamen Leistungen (VL) anlegen möchten, und ggf. auch von den staatlichen Förderungen profitieren wollen.

Die Entscheidung, ob Sie ein Bauspardarlehen brauchen, vertagen Sie auf später.

Am Ende der Ansparphase entscheiden Sie, was Ihnen wichtig ist:
Die hohen Sparzinsen oder das zinsgünstige Darlehen von garantiert 50% der Bausparsumme.

Hoher Guthabenzins in der Sparphase
Sie setzen auf eine interessante Verzinsung und können die staatliche Bausparförderung ausschöpfen.

Jährliche Sparzinsen 3,5%

  • Beim Optionsbausparen (Tarif 02.06) nach 7 Jahren Laufzeit und bei Darlehensverzicht.

Jährliche Darlehenszinsen beim Optionsbausparen (Tarif 02.06) der
HUK-COBURG im Vergleich zum Markt

  • 4,0%
    • Für das HUK-COBURG Bauspardarlehen im Optionsbausparen 02.06, nach Zuteilung, effektiver Jahreszins 4,32-4,34%.
  • 6,9%
    • Langfristiger effektiver Durchschnittszins über 20 Jahre für Annuitätendarlehen bei zehnjähriger Zinsfestschreibung.
      • Quelle: Verband deutscher Pfandbriefbanken 02/2007.
  • 9,9%
    • Höchster Effektivzins eines Annuitätendarlehens der letzten 20 Jahre bei zehnjähriger Zinsfestschreibung.
      • Quelle: Verband deutscher Pfandbriefbanken 02/2007.

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Zwischenkredit – Zwischenfinanzierung


Zwischenfinanzierung
Der Zwischenkredit überbrückt den Zeitraum von Geldbedarf bis zur Auszah­lung der Bausparsumme.
Er kann dann gewährt werden, wenn das Mindestsparguthaben angespart ist.

Rückzahlung des Zwischenkredits
Zum Zuteilungstermin erfolgt die Ablösung durch die Bausparsumme.
Während der Laufzeit des Zwischenkredits wird das parallel laufende Bausparguthaben bis zur Zuteilung verzinst. Der Bausparer muss für den gesamten Zwischenkredit Zwischenkreditzinsen zahlen. Das gilt auch für den Teil des Zwischenkredits, der durch das Sparguthaben gesichert wird.

Mit der Zuteilung wird der Zwischenkredit durch das Bausparguthaben und das Bau­spardarlehen abgelöst.
Im Anschluss daran beginnt die Zins- und Tilgungsleistung (Monatsrate) für das Bauspardarlehen.


Information zu den Bausparprodukten der HUK-COBURG-Bausparkasse

Optionsbausparen: Mehr Freiheiten beim Bausparen, weil Sie sich bei Vertragsabschluss nicht gleich auf ein Bausparziel festlegen müssen.

Finanzierungsbausparen: Hausbau auf Nummer sicher, wenn man konkrete Hausbau-Pläne hat.

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Vorausdarlehen – Bausparvorausdarlehen

Bei einem Vorausdarlehen handelt es sich um einen Kredit, der mit einem Bausparvertrag in Verbindung steht. Es kann durch ein beliebiges Kreditinstitut oder durch die Bausparkasse selbst gewährt werden. Das Vorausdarlehen bleibt bis zur Zuteilung des parallel anzusparenden Bausparvertrages bestehen.


Bei der HUK-COBURG-Bausparkasse wird standardmäßig ein Bausparvertrag in Höhe des Vorausdarlehens hinterlegt.

Rückzahlung
Mit Zuteilung des vorfinanzierten Bausparvertrages wird das Vorausdarlehen abgelöst. Anschließend wird das Bauspardarlehen zurückgezahlt.
Hierauf sind sodann die nach dem gewählten Tarif vorgesehenen Zins- und Tilgungsleistungen (Monatsrate) zu erbringen.


Information zu den Bausparprodukten der HUK-COBURG-Bausparkasse

Optionsbausparen: Mehr Freiheiten beim Bausparen, weil Sie sich bei Vertragsabschluss nicht gleich auf ein Bausparziel festlegen müssen.

Finanzierungsbausparen: Hausbau auf Nummer sicher, wenn man konkrete Hausbau-Pläne hat.

Modernisierungsbausparen: Um seine Immobilie auf aktuellem Standard zu halten, weil auch Wohneigentum in die Jahre kommt.


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Versicherungsdarlehen – Festbetragsdarlehen


Ein Versicherungsdarlehen ist das Darlehen einer Versicherungsgesell­schaft in Form eines Festbetragsdarlehen.


Voraussetzung für ein Festbetragsdarlehen ist der Abschluss einer Ka­pital bildenden Lebensversicherung, da das Darlehen mit Ablauf der HUK-LV durch deren prognostizierte Ablaufleistung abgelöst werden soll.

  • Die Versicherungssumme muss dem Darlehensbetrag entsprechen.
  • Während der Laufzeit des Festbetragsdarlehens sind Zinsen (für das Darlehen) und Versicherungsbeiträge (für die HUK – Lebensversicherung) zu zahlen.

Rückzahlung des Versicherungsdarlehens

Die Rückzahlung erfolgt durch die Ablaufleistung in Höhe des Darle­hensbetrages einer fällig gewordenen Lebensversicherung.

HUK-COBURG Lebensversicherung: Einfache Kapitalbildung über konstante monatliche Beiträge.

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Bausparen – Bauspardarlehen

Bauspardarlehen

Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages erlangt der Bausparer einen Anspruch auf Gewährung eines unkündbaren, in der Regel durch ein nachrangiges Grundpfandrecht zu sicherndes Bauspardarlehen, das nach Zuteilung des Bausparvertrages be­reitsteht.
Maßgebend sind die jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für Bau­sparverträge (ABB) und die Allgemeinen Darlehensbedin­gungen (ADB).

Rückzahlung des Bauspardarlehens
Für Zinsen und Tilgung des Bauspardarlehens ist ein monatlicher Zins- und Tilgungs­beitrag zu entrichten, dessen Höhe sich aus dem gewählten Tarif ergibt. Er wird für je 1.000 € Bausparsumme unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Bauspardarlehens ermittelt.
Mit ihm werden Kosten, Gebühren, Zinsen und das Kapital des Bauspardarle­hens aus­geglichen.


Information zu den Bausparprodukten der HUK-COBURG-Bausparkasse

Optionsbausparen: Mehr Freiheiten beim Bausparen, weil Sie sich bei Vertragsabschluss nicht gleich auf ein Bausparziel festlegen müssen.

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Annuitätendarlehen – Hypothekendarlehen


Beim Annuitätendarlehen werden durch den Darlehensnehmer für die jeweilige Zinsfestschreibungsfrist monatlich gleich bleibende Raten entrichtet.

Aus jeder Rate werden zunächst die Zinsen für den laufenden Abrechnungszeitraum abgedeckt (Zinsanteil), der verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil).
Der Anfangstilgungssatz beträgt, je nach Wunsch des Darlehensnehmers - mindestens 1 % der Darlehenssumme p.a. - und erhöht sich um die ersparten Zinsen.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt 50.000 €.


Annuitätendarlehen: Das Annuitätendarlehen ist mit einem gleich bleibenden jährlichen Aufwand für Zins und Tilgungsleistungen ausgestattet, der so genannten Annuität.
Die Tilgung erfolgt im Normalfall mit anfänglich 1 Prozent in der ersten Zinsfestschreibungsperiode, wobei durch höhere Tilgungssätze eine schnellere Darlehensrückführung ermöglicht wird.

Rückzahlung: Die Rückzahlung des Annuitätendarlehens geschieht durch einen Tilgungsanteil von anfänglich 1% des Darlehensbetrages. Die durch die ständige Tilgung ersparten Zinsen reduzieren in der gleich bleibenden Rate den Zinsanteil und führen somit zu einem höheren Tilgungsanteil.

* Deswegen ist ein Annuitätendarlehen, das mit einer anfänglichen Tilgung von 1 Prozent bei einem angenommen Zins von 7 Prozent ausgestattet ist, nicht erst nach 100 Jahren sondern schon nach ca. 30 Jahren zurückgeführt.

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HUK Baufinanzierung


ab 4,50% effektiver Jahreszins, Gesamtlaufzeit rd. 31,2 Jahre

Abgeltungssteuer für Bausparverträge

Achtung!
Staatliche Wohnungsbauprämie geändert:
Jetzt schnell noch Bausparen!

Der Bundesrat hat am 4. Juli das Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) beschlossen. Damit sind deutliche Einschränkungen bei der Wohnungsbauprämie verbunden. weiterlesen

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HUK Baufinanzierung:


Der sichere Weg ins eigene Zuhause:
  • volle Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit
  • gleichbleibende Monatsraten


Ihre Vorteile auf einen Blick

  • kein Zinsänderungsrisiko
  • gleichbleibende monatliche Raten für die gesamte Laufzeit
  • Anlagemöglichkeit für Vermögenswirksame Leistungen
  • gegebenenfalls Anspruch auf staatliche Sparförderungen
  • Sondertilgungen beim zugeteilten Bauspardarlehen jederzeit möglich
  • keinerlei Gebühren in der gesamten Spar- und Darlehensphase1)

1) mit Ausnahme der Abschlussgebühr

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HUK Baufinanzierung:
ab 4,56% effektiver Jahreszins, Gesamtlaufzeit rd. 31,4 Jahre

HUK-COBURG – Baufinanzierung


So individuell wie Ihr künftiges Zuhause
Aus dem Stand heraus können wahrscheinlich die wenigsten ein Haus bauen oder kaufen.
Allen anderen empfehlen wir die Baufinanzierung der HUK-COBURG - ein Immobiliendarlehen, das Ihre persönliche finanzielle Situation berücksichtigt. Und schon ist man Bauherr oder Eigentümer!

  • Wann ist die Baufinanzierung mit der HUK-COBURG sinnvoll?
    • Sie wollen sofort ein Eigenheim bauen oder kaufen und brauchen dafür eine sichere Finanzierung.
    • Die Zinsbindung Ihres Bauspardarlehens läuft in den nächsten 12 Monaten ab. Sie wollen Umschulden und sich dafür die niedrigen Zinsen von heute sichern.
    • Sie wollen Ihr bestehendes Wohneigentum modernisieren und benötigen ein Darlehen.
  • Welche Arten der Baufinanzierung gibt es?
    • Konstantdarlehen: Zinssatz und Monatsrate bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit (12 bis 29 Jahre) gleich.
    • Vorausdarlehen: Sie kombinieren eine individuelle Sparrate mit einer Zinsbindung bis zu 15 Jahre.
    • Annuitätendarlehen: Finanzieren mit kontinuierlicher Rückzahlung, gleichbleibende Raten während der Zinsbindungsfrist, individuell wählbarer Anfangstilgungssatz zwischen 1% und 10%.
  • Warum die Baufinanzierung der HUK-COBURG?
    • Sehr gute Konditionen im Vergleich zum Wettbewerb: bis zu 1 Jahr ohne Bereitstellungszinsen, flexible Sondertilgungsoptionen ohne Zusatzkosten.
    • Individuelles Finanzierungskonzept und persönliche Beratung vor Ort.