Dienstag, 9. September 2008

HUK-COBURG Bausparkasse (Wohnungsbauprämie)

Welche Änderungen der Wohnungsbauprämie beinhaltet das am 04. Juli 2008 durch den Bundesrat verabschiedete Gesetz?

Ab 01.01.2009 werden grundsätzlich nur noch Bausparverträge gefördert, die der wohnwirtschaftlichen Verwendung (insbesondere Erwerb, Bau, Umschuldung und Modernisierung) dienen.
Ausnahme: Bausparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre sind, fallen nicht unter die strikte Zweckbindung.
Hier ist jedoch zu beachten:
– Der Bausparer kann nur einmal von dieser Regelung Gebrauch machen.
– Die freie Verfügbarkeit zur Wohnungsbauprämie kann der Bausparer nur für max. 7 Jahre in Anspruch nehmen. Berücksichtigt werden bei der Prämienbegünstigung nur die WoP-Festsetzungen der letzten 7 Sparjahre rückwirkend ab Verfügungszeitpunkt des Bausparvertrages (Kündigung oder Darlehensverzicht).