Dienstag, 9. September 2008

Annuitätendarlehen – Hypothekendarlehen


Beim Annuitätendarlehen werden durch den Darlehensnehmer für die jeweilige Zinsfestschreibungsfrist monatlich gleich bleibende Raten entrichtet.

Aus jeder Rate werden zunächst die Zinsen für den laufenden Abrechnungszeitraum abgedeckt (Zinsanteil), der verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil).
Der Anfangstilgungssatz beträgt, je nach Wunsch des Darlehensnehmers - mindestens 1 % der Darlehenssumme p.a. - und erhöht sich um die ersparten Zinsen.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt 50.000 €.


Annuitätendarlehen: Das Annuitätendarlehen ist mit einem gleich bleibenden jährlichen Aufwand für Zins und Tilgungsleistungen ausgestattet, der so genannten Annuität.
Die Tilgung erfolgt im Normalfall mit anfänglich 1 Prozent in der ersten Zinsfestschreibungsperiode, wobei durch höhere Tilgungssätze eine schnellere Darlehensrückführung ermöglicht wird.

Rückzahlung: Die Rückzahlung des Annuitätendarlehens geschieht durch einen Tilgungsanteil von anfänglich 1% des Darlehensbetrages. Die durch die ständige Tilgung ersparten Zinsen reduzieren in der gleich bleibenden Rate den Zinsanteil und führen somit zu einem höheren Tilgungsanteil.

* Deswegen ist ein Annuitätendarlehen, das mit einer anfänglichen Tilgung von 1 Prozent bei einem angenommen Zins von 7 Prozent ausgestattet ist, nicht erst nach 100 Jahren sondern schon nach ca. 30 Jahren zurückgeführt.

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