Dienstag, 9. September 2008

Bausparen – Bauspardarlehen

Bauspardarlehen

Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages erlangt der Bausparer einen Anspruch auf Gewährung eines unkündbaren, in der Regel durch ein nachrangiges Grundpfandrecht zu sicherndes Bauspardarlehen, das nach Zuteilung des Bausparvertrages be­reitsteht.
Maßgebend sind die jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für Bau­sparverträge (ABB) und die Allgemeinen Darlehensbedin­gungen (ADB).

Rückzahlung des Bauspardarlehens
Für Zinsen und Tilgung des Bauspardarlehens ist ein monatlicher Zins- und Tilgungs­beitrag zu entrichten, dessen Höhe sich aus dem gewählten Tarif ergibt. Er wird für je 1.000 € Bausparsumme unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Bauspardarlehens ermittelt.
Mit ihm werden Kosten, Gebühren, Zinsen und das Kapital des Bauspardarle­hens aus­geglichen.


Information zu den Bausparprodukten der HUK-COBURG-Bausparkasse

Optionsbausparen: Mehr Freiheiten beim Bausparen, weil Sie sich bei Vertragsabschluss nicht gleich auf ein Bausparziel festlegen müssen.

Finanzierungsbausparen: Hausbau auf Nummer sicher, wenn man konkrete Hausbau-Pläne hat.

Modernisierungsbausparen: Um seine Immobilie auf aktuellem Standard zu halten, weil auch Wohneigentum in die Jahre kommt.


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