Samstag, 8. November 2008

Wohnungsbauprämie ab 2009


Schnell zur Tat schreiten: Flexibilität sichern


Wohnungsbauprämie ab 2009 nur noch bei wohnwirtschaftlicher Verwendung von Bausparverträgen.

Bei der Wohnungsbauprämie (WoP) tut sich was: Bald sind die Zeiten vorbei, in denen man seinen Bausparvertrag sieben Jahre mit einer staatlichen Extra-Prämie von 8,8 Prozent fördern lassen konnte, um danach über das Geld frei zu verfügen.

Ab Januar 2009 fließt die staatliche Sonderzulage nur noch, wenn der Bausparvertrag zum Bauen, zum Erwerb von Wohneigentum, zum Modernisieren oder Umschulden genutzt wird.

Es gibt einen Weg, sich eine flexible Verwendung der Wohnungsbauprämie zu sichern:

Bis Dezember einen Bausparvertrag abschließen und noch die erste Sparrate im laufenden Jahr bezahlen.
WoPberechtigt ist jeder, dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Alleinstehenden oder bei Verheirateten 51.2000 Euro nicht übersteigt.

Mit der 8,8-prozentigen WoP werden pro Jahr maximal 512 Euro bei Alleinstehenden und 1024 Euro bei Verheirateten gefördert.

Bausparer, die bei Vertragsabschluss noch nicht 25 Jahre alt sind, sind auch künftig nicht von dieser Regelung betroffen. Allerdings können sie nur einmal ohne Verwendungsnachweis bausparen und WoP beziehen und das auch nur für maximal sieben Jahre.

Fazit: Auch für junge Erwachsene lohnt
sich der Abschluss eines Bausparvertrags noch in diesem Jahr. Nur so lässt sich die volle Flexibilität sichern.


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