Dienstag, 9. September 2008

Versicherungsdarlehen – Festbetragsdarlehen


Ein Versicherungsdarlehen ist das Darlehen einer Versicherungsgesell­schaft in Form eines Festbetragsdarlehen.


Voraussetzung für ein Festbetragsdarlehen ist der Abschluss einer Ka­pital bildenden Lebensversicherung, da das Darlehen mit Ablauf der HUK-LV durch deren prognostizierte Ablaufleistung abgelöst werden soll.

  • Die Versicherungssumme muss dem Darlehensbetrag entsprechen.
  • Während der Laufzeit des Festbetragsdarlehens sind Zinsen (für das Darlehen) und Versicherungsbeiträge (für die HUK – Lebensversicherung) zu zahlen.

Rückzahlung des Versicherungsdarlehens

Die Rückzahlung erfolgt durch die Ablaufleistung in Höhe des Darle­hensbetrages einer fällig gewordenen Lebensversicherung.

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