Dienstag, 9. September 2008

Kann ich weiterhin einen Freistellungsauftrag erteilen?

Im Rahmen der Sparer-Pauschbeträge (Ledige 801 Euro, zusammen veranlagte Ehegatten 1.602 Euro) können Sie auch weiterhin Freistellungsaufträge erteilen.
Alle bereits bestehenden Freistellungsaufträge bei der HUK-COBURG-Bausparkasse, die über 2008 hinaus ausgestellt sind, bleiben gültig. Diese sollten aber auf die richtige Höhe hin überprüft werden.