Dienstag, 9. September 2008

Was ist, wenn mein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt.

Wenn Ihr Steuersatz unter dem 25%igen Steuersatz liegt, können Sie die zuviel einbehaltene bzw. gezahlte Steuer bei Ihrem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückerhalten.
Hierzu erhalten Sie von der HUK-COBURG Bausparkasse über die erzielten und einbehaltenen Erträge mit dem Jahreskontoauszug eine Steuerbescheinigung, die alle für die Veranlagung erforderlichen Daten enthält.
Ihr Finanzamt wird eine sogenannte Günstigerprüfung vornehmen und gegebenenfalls auch auf die Kapitaleinkünfte den geringeren individuellen Einkommensteuersatz anwenden.