Sonntag, 12. September 2010

Bausparen für junge Leute unter 25 Jahren



Optionsbausparen


ist das ideale Einsteigerprodukt in die Vermögensbildung – gerade für
Azubis und Berufseinsteiger!


Warum ist Bausparen für junge Leute wichtig?

  • Im Leben der jungen Leute hat sich Grundlegendes geändert. Die Schulzeit ist vorbei, die Ausbildung beginnt, das erste eigene verdiente Geld landet auf dem Konto.
  • Ein Bausparkonto ist flexibel. Es lässt sich jederzeit an veränderte Lebenssituationen anpassen. Bei geringen monatlichen Einzahlungen und freier Besparung!
  • Der Staat unterstützt Bausparen, gleich mit zwei Prämien. Davon profitieren auf Grund der Einkommensgrenzen besonders junge Leute und Azubis.
  • Wer bereits in der Ausbildung oder bereits Arbeitnehmer ist, der bekommt vom Chef meist etwas zum Vermögensaufbau dazu.


    • EMPFEHLUNG: Auch wenn der Arbeitgeber keinen Zuschuss zu den Vermögenswirksamen Leistungen (VL) gibt, kann der Arbeitnehmer von der staatlichen Förderung profitieren. Er muss einfach mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass ein Teil des Gehaltes als VL auf das Bausparkonto überwiesen wird.
  • Bausparen bietet Sicherheit, gerade jetzt in Zeiten der schwierigen Wirtschaftslage
  • Bausparen ist der erste Schritt zur eigenen Immobilie. Sollte der Traum nicht verwirklicht werden, stehen immer noch finanzielle Mittel für einen anderen Traum zur Verfügung.
  • Mit Bausparen ein Vermögen bilden – flexibel, sicher und renditestark!

Welche staatliche Förderung bekommen junge Leute?

9% Arbeitnehmersparzulage Auf Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Arbeitnehmer können Ihre VL auf einem Bausparkonto anlegen. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich oft maßgeblich daran.
  • 1 Arbeitnehmer: maximal 40 € monatlich bzw. 480 € jährlich
  • 2 Arbeitnehmer: maximal 80 € monatlich bzw. 960 € jährlich
  • Staatlicher Zuschuss: jährlich 9% auf maximal 470 € = 42,30 € pro Arbeitnehmer im Jahr
  • Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 17.900 €/ 35.800 € (ledig / verheiratet) betragen

8,8% Wohnungsbauprämie auf zusätzliche eigene Sparbeiträge

Bereits ab dem 16. Lebensjahr erhältlich. Gefördert werden Einzahlungen bis zu einer Höhe von:
  • Ledig: 43 € monatlich bzw. 512 € jährlich
  • Verheiratet: 86 € monatlich bzw. 1024 € jährlich
  • Staatlicher Zuschuss: jährlich 8,8% auf den Höchstbetrag = 45,06 € pro Person
  • Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 25.600 €/ 51.200 € ( ledig / verheiratet ) betragen

Die Wohnungsbauprämie:

Jeder junge Bausparer kann schon ab 16 Jahren von der staatlichen Wohnungsbauprämie profitieren.
Mit der Wohnungsbauprämie haben junge Sparer einen ganz großen Vorteil: Wenn sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Bausparvertrag abschließen, dürfen sie über das Guthaben – einschließlich der Wohnungsbauprämie – ihres Bausparvertrags frühestens nach 7 Jahren einmalig frei verfügen. Sie sind damit nicht an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Diese Ausnahmeregelung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.


Die Arbeitnehmersparzulage:

Bereits in der Ausbildung haben Azubis oft schon einen tariflichen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, die der Chef zahlt. Darauf bekommt man bei der Einzahlung auf eine Bausparkonto die Arbeitnehmersparzulage.
Gerade junge Leute profitieren auf Grund des geringeren Einkommens noch von dieser Zulage.


Beispielrechnung: Optionsbausparen mit staatlicher Förderung

Für junge Leute unter 25 Jahre


Ledig
VL    = Vermögenswirksame Leistungen
WoP = Wohnungsbauprämie
ASZ = Arbeitnehmersparzulage
VL WoP 1 x WoP
1 x   VL
Monatliche Einzahlung für WoP 0 € 43 € 43 €
Monatliche Einzahlung für VL 40 € 0 € 40 €
Mindest-Bausparsumme 6.000 € 6.000 € 13.000 €
1,5% Zins p.a. + 2% p.a. Sonderzins 434 € 467 € 901 €
Staatliche Förderung 296 € 315 € 611 €
Sparguthaben nach rd. 7 Jahren 4.090 € 4.394 € 8.485 €
Rendite pro Jahr rd. 5% rd. 5% rd. 5%

Vertragsbeginn 1.1.; Einzahlungen zum 30.; Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme wird gesondert gezahlt. In den Gesamtbeträgen ist die Förderung für das letzte Sparjahr enthalten. Das Darlehen wird nicht in Anspruch genommen. Die Gutschrift des Sonderzins erfolgt in einer Summe bei Kündigung bzw. Darlehensverzicht frühestens nach Ablauf von 7 Jahren. Mit dem Sonderzins erhöht sich die Gesamtverzinsung rückwirkend auf 3,5 % jährlich. Eventuell anfallende Abgeltungsteuer/Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt. Stand 01.2009, Änderungen des Gesetzgebers vorbehalten.


Mehr Information zum Optionsbausparen


Bausparrechner

Sonntag, 29. August 2010

Heute schon an morgen denken

Bevor der Grundstein zu einem Haus gelegt wird, muss die Finanzierung stehen. Hierbei ist es ganz wichtig, über den Moment hinaus zu denken und immer die Anschlussfinanzierung im Auge zu behalten.
Wer baut, darf die Tilgung nicht aus den Augen verlieren

Wer baut, verwirklicht einen Traum: Damit aus dem Traum kein Alptraum wird, sollte man bei der Finanzierung auch an das Morgen denken. Selbst wenn Baugeld augenblicklich günstig ist wie nie, sollte man sich nicht verleiten lassen, mehr Geld aufzunehmen als geplant. Niedrige Zinsen und eine geringe Tilgung ermöglichen zwar im Augenblick, die monatliche Belastung durch den Kredit im Rahmen des Bezahlbaren zu halten, doch wer so rechnet, könnte eine böse Überraschung erleben. Schließlich muss nach dem Ende der Zinsbindung die Restschuld erneut finanziert werden - und zwar zu dem dann gültigen Zinssatz. Da erfahrungsgemäß jedem Zinstal ein Hoch folgt, kann das Zinsniveau in der Zukunft deutlich über dem heutigen liegen.

Restschuld beachten
Der Rat der HUK-COBURG-Bausparkasse: Beim Planen der Baufinanzierung also immer auch an die Restschuld denken. Dazu gehört, dass man bereits jetzt darüber nachdenkt, wie hoch die monatliche Belastung der Anschlussfinanzierung ausfallen könnte, wenn die momentan verabredete Zinsbindungsfrist einmal ausläuft. Für eine realistische Einschätzung sollte man darum die Höhe der verbleibenden Restschuld genau kennen.

Zweiprozentige Tilgung ratsam
Eine solide Finanzierung sollte bei dem jetzigen niedrigen Zinsniveau mindestens eine zweiprozentige Tilgung beinhalten: Warum, erklärt ein Blick auf die Zahlen. Wer 200.000 Euro aufnimmt und monatlich zwei Prozent mit einer Rate von 1.000 Euro tilgt, muss bei einem Darlehenszins von vier Prozent nach zehn Jahren eine Restschuld in Höhe von 136.200 Euro finanzieren, während sich die Restschuld bei einer Tilgung von einem Prozent mit einer Monatsrate von 833 Euro noch auf 160.200 Euro beläuft.

Ein Blick auf die spätere Anschlussfinanzierung ist noch aussagekräftiger: Steigt der Darlehenszins in zehn Jahren zum Beispiel auf sieben Prozent an, ist mit einer Restschuld von 136.200 Euro bei unveränderter Rate eine Anfangstilgung von 1,8 Prozent möglich. Beträgt die Restschuld dagegen noch 160.200 Euro, steigt die monatliche Belastung auf 1.068 Euro an und das, obwohl auch bei der Anschlussfinanzierung weiterhin nur mit einem Prozent getilgt wird. Klar, dass man seine Schulden bei zweiprozentiger Tilgung viel schneller vergessen kann.

Konstantdarlehen garantiert Zinssicherheit
Doch an der Frage nach Restschuld, Anschlussfinanzierung und Zinssätzen führt ein Finanzierungsweg vorbei: das Konstantdarlehen. Im Gegensatz zum vorher angesprochenen Annuitätendarlehen zeichnet sich ein Konstantdarlehen durch eine völlige Zinssicherheit aus und ist am Ende der Laufzeit vollständig getilgt. Darüber hinaus steht die Höhe der Monatsrate von Beginn an unveränderbar fest. So bietet die HUK-COBURG Konstantdarlehen mit Laufzeiten von bis zu 32 Jahren an. Für diese Form der Finanzierung spricht zudem: Sie kostet oftmals nicht viel mehr als das herkömmliche Annuitätendarlehen. Allerdings sollte man, bevor man sich entscheidet, gut vergleichen.