Dienstag, 9. September 2008

Die staatliche Bausparförderung

Je nach Einkommen fördert der Staat Ihre Vermögensbildung mit:

– 9% Arbeitnehmer-Sparzulage auf max. 470 Euro Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
– 8,8% Wohnungsbau-Prämie auf eigene Sparbeiträge bis 512 Euro pro Person.
Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich aus Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen.

Für Verheiratete verdoppeln sich folgende Einkommensgrenzen:
– Arbeitnehmer-Sparzulage: 17.900 Euro
– Wohnungsbau-Prämie: 25.600 Euro