– 9% Arbeitnehmer-Sparzulage auf max. 470 Euro Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
– 8,8% Wohnungsbau-Prämie auf eigene Sparbeiträge bis 512 Euro pro Person.
Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich aus Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen.
Für Verheiratete verdoppeln sich folgende Einkommensgrenzen:
– Arbeitnehmer-Sparzulage: 17.900 Euro
– Wohnungsbau-Prämie: 25.600 Euro
HUK-Bausparen mit der Aachener. Sie wollen sofort ein Eigenheim bauen oder kaufen und brauchen dafür eine sichere Finanzierung. Die Zinsbindung Ihres Bauspardarlehens läuft in den nächsten 12 Monaten ab. Sie wollen Umschulden und sich dafür die niedrigen Zinsen von heute sichern. Sie wollen Ihr bestehendes Wohneigentum modernisieren und benötigen ein Darlehen.
Dienstag, 9. September 2008
Die staatliche Bausparförderung
Je nach Einkommen fördert der Staat Ihre Vermögensbildung mit: