Dienstag, 9. September 2008

Wann bekomme ich Vermögenswirksame Leistungen?

Jeder Arbeitnehmer kann Vermögenswirksame Leistungen beantragen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.

Sie können bis zu 480 Euro (zwei Arbeitnehmer bis 960 Euro) als Vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag anlegen.
Zahlt Ihr Arbeitgeber nur einen Teil davon, können Sie den Rest aus Ihrem Gehalt aufstocken. Bitte beachten Sie, dass der Aufstockungsbetrag nur als Vermögenswirksame Leistung gilt, wenn ihn der Arbeitgeber von Ihrem Gehalt einbehält und auf Ihr Bausparkonto überweist.