Dienstag, 9. September 2008

Welche weiteren Abzüge gibt es außer der Abgeltungsteuer?

Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% bleibt auch mit Einführung der Abgeltungsteuer erhalten und muss zusammen mit der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) einbehalten werden.
Dieser wird auf Grundlage des Abgeltungsteuerbetrags ermittelt. Ggf. ist zusätzlich noch Kirchensteuer einzubehalten.