Dienstag, 9. September 2008

Welche Befreiungsgründe existieren außerdem und welche fallen weg?

Sie haben neben dem Freistellungsauftrag auch künftig noch die Möglichkeit, bei Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen.
Diese erhalten Sie, wenn sich Ihr Wohnsitz in Deutschland befindet und Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Bisher gilt die Regelung: Für Guthabenzinsen auf Zinserträge musste die HUK-COBURG-Bausparkasse keinen Zinsabschlag einbehalten, falls dem Bausparer im Kalenderjahr der Zinsgutschrift oder im Kalenderjahr davor eine "Wohnungsbauprämie" oder eine "Arbeitnehmersparzulage" gewährt oder eine solche festgesetzt wurde.
Diese bisherigen Befreiungstatbestände "Wohnungsbauprämie" und "Arbeitnehmersparzulage" fallen zum 31.12.2008 ersatzlos weg. Weiterhin wird es keine Bagatellgrenze von 10 Euro mehr geben und auch die bisher geltende Regelung entfällt, dass eine Guthabenverzinsung von bis zu 1% (z. B. in unserem Finanzierungstarif 02.06) von der Zinsabschlagsteuer befreit war.

Bitte prüfen Sie daher, ob Sie davon betroffen sind. Falls ja und Sie sich weiterhin von der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) im Rahmen der möglichen Sparer-Pauschbeträge befreien lassen möchten, können Sie hierfür das Formular herunterladen.