Sonntag, 12. September 2010

Bausparen für junge Leute unter 25 Jahren



Optionsbausparen


ist das ideale Einsteigerprodukt in die Vermögensbildung – gerade für
Azubis und Berufseinsteiger!


Warum ist Bausparen für junge Leute wichtig?

  • Im Leben der jungen Leute hat sich Grundlegendes geändert. Die Schulzeit ist vorbei, die Ausbildung beginnt, das erste eigene verdiente Geld landet auf dem Konto.
  • Ein Bausparkonto ist flexibel. Es lässt sich jederzeit an veränderte Lebenssituationen anpassen. Bei geringen monatlichen Einzahlungen und freier Besparung!
  • Der Staat unterstützt Bausparen, gleich mit zwei Prämien. Davon profitieren auf Grund der Einkommensgrenzen besonders junge Leute und Azubis.
  • Wer bereits in der Ausbildung oder bereits Arbeitnehmer ist, der bekommt vom Chef meist etwas zum Vermögensaufbau dazu.


    • EMPFEHLUNG: Auch wenn der Arbeitgeber keinen Zuschuss zu den Vermögenswirksamen Leistungen (VL) gibt, kann der Arbeitnehmer von der staatlichen Förderung profitieren. Er muss einfach mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass ein Teil des Gehaltes als VL auf das Bausparkonto überwiesen wird.
  • Bausparen bietet Sicherheit, gerade jetzt in Zeiten der schwierigen Wirtschaftslage
  • Bausparen ist der erste Schritt zur eigenen Immobilie. Sollte der Traum nicht verwirklicht werden, stehen immer noch finanzielle Mittel für einen anderen Traum zur Verfügung.
  • Mit Bausparen ein Vermögen bilden – flexibel, sicher und renditestark!

Welche staatliche Förderung bekommen junge Leute?

9% Arbeitnehmersparzulage Auf Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Arbeitnehmer können Ihre VL auf einem Bausparkonto anlegen. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich oft maßgeblich daran.
  • 1 Arbeitnehmer: maximal 40 € monatlich bzw. 480 € jährlich
  • 2 Arbeitnehmer: maximal 80 € monatlich bzw. 960 € jährlich
  • Staatlicher Zuschuss: jährlich 9% auf maximal 470 € = 42,30 € pro Arbeitnehmer im Jahr
  • Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 17.900 €/ 35.800 € (ledig / verheiratet) betragen

8,8% Wohnungsbauprämie auf zusätzliche eigene Sparbeiträge

Bereits ab dem 16. Lebensjahr erhältlich. Gefördert werden Einzahlungen bis zu einer Höhe von:
  • Ledig: 43 € monatlich bzw. 512 € jährlich
  • Verheiratet: 86 € monatlich bzw. 1024 € jährlich
  • Staatlicher Zuschuss: jährlich 8,8% auf den Höchstbetrag = 45,06 € pro Person
  • Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 25.600 €/ 51.200 € ( ledig / verheiratet ) betragen

Die Wohnungsbauprämie:

Jeder junge Bausparer kann schon ab 16 Jahren von der staatlichen Wohnungsbauprämie profitieren.
Mit der Wohnungsbauprämie haben junge Sparer einen ganz großen Vorteil: Wenn sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Bausparvertrag abschließen, dürfen sie über das Guthaben – einschließlich der Wohnungsbauprämie – ihres Bausparvertrags frühestens nach 7 Jahren einmalig frei verfügen. Sie sind damit nicht an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Diese Ausnahmeregelung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.


Die Arbeitnehmersparzulage:

Bereits in der Ausbildung haben Azubis oft schon einen tariflichen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, die der Chef zahlt. Darauf bekommt man bei der Einzahlung auf eine Bausparkonto die Arbeitnehmersparzulage.
Gerade junge Leute profitieren auf Grund des geringeren Einkommens noch von dieser Zulage.


Beispielrechnung: Optionsbausparen mit staatlicher Förderung

Für junge Leute unter 25 Jahre


Ledig
VL    = Vermögenswirksame Leistungen
WoP = Wohnungsbauprämie
ASZ = Arbeitnehmersparzulage
VL WoP 1 x WoP
1 x   VL
Monatliche Einzahlung für WoP 0 € 43 € 43 €
Monatliche Einzahlung für VL 40 € 0 € 40 €
Mindest-Bausparsumme 6.000 € 6.000 € 13.000 €
1,5% Zins p.a. + 2% p.a. Sonderzins 434 € 467 € 901 €
Staatliche Förderung 296 € 315 € 611 €
Sparguthaben nach rd. 7 Jahren 4.090 € 4.394 € 8.485 €
Rendite pro Jahr rd. 5% rd. 5% rd. 5%

Vertragsbeginn 1.1.; Einzahlungen zum 30.; Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme wird gesondert gezahlt. In den Gesamtbeträgen ist die Förderung für das letzte Sparjahr enthalten. Das Darlehen wird nicht in Anspruch genommen. Die Gutschrift des Sonderzins erfolgt in einer Summe bei Kündigung bzw. Darlehensverzicht frühestens nach Ablauf von 7 Jahren. Mit dem Sonderzins erhöht sich die Gesamtverzinsung rückwirkend auf 3,5 % jährlich. Eventuell anfallende Abgeltungsteuer/Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt. Stand 01.2009, Änderungen des Gesetzgebers vorbehalten.


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