Dienstag, 18. August 2009

Stein auf Stein fürs Alter

Riesterförderung kann auch zum Erwerb von Wohneigentum genutzt werden

Wer baut, sorgt für sein Alter vor:
So lässt sich die Idee, die hinter dem neuen Wohn-Riester steckt, auf den Punkt bringen. Deshalb kann die staatliche Riesterförderung seit kurzem auch in einen Bausparvertrag fließen. Während der Sparphase erhöhen die Zulagen als Sonderzahlung das Guthaben. Wer dann mit Hilfe des Bausparvertrags selbstgenutztes Wohneigentum finanziert, kann in der Darlehensphase mit der Riesterförderung seine Zinsbelastung senken. Dabei fließt das Geld direkt in die Darlehenstilgung. Wie viel sich einsparen lässt, hängt von den individuellen Lebensumständen – wie Einkommen, Alter, Finanzierungsmodell und Kinderzahl – ab.

Stiftung Warentest hat nachgerechnet:
Je nach Laufzeit und Höhe der Gesamtfinanzierung können sich die staatlichen Riestervergünstigungen auf bis zu 50.000 Euro summieren.

Wer kann teilnehmen?
Anspruch auf Wohn-Riester haben, so die HUK-COBURG-Bausparkasse, alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen, muss man vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens oder bei Beamten vier Prozent der Bruttodienstbezüge, maximal 2.100 Euro, in den Bausparvertrag einzahlen.
Staat zahlt mit

Wie viel der Staat pro Jahr tatsächlich zuschießt, entscheiden die persönlichen Lebensumstände. Pro Person gibt es eine Grundzulage von 154 Euro. Zudem fließen für jedes Kind zusätzlich 185 Euro, die jeweils ein Elternteil geltend machen kann. Für alle, deren Kinder ab 2008 geboren wurden, erhöht sich diese Förderung sogar auf 300 Euro. Attraktiv für junge Leute unter 25 Jahren: Sie erhalten bei Vertragsabschluss einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro. Außerdem ist der Fördertopf mit den staatlichen Zulagen allein oft noch gar nicht ausgeschöpft. In solch einem Fall lassen sich die Beiträge zu einem riester-geförderten Bausparvertrag auch noch als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Und sollte sich eines Tages herausstellen, dass der Traum vom eigenen Haus doch nicht in die Lebensplanung passt, kann das bis dahin angesparte Bausparguthaben problemlos in eine Riesterrente umgewandelt werden.